Schimmelpilz
Schwarzer Schimmelpilz, andere Oberflächenveränderungen oder Gerüche in Ihrer Wohnung?
Auf Grund seiner benötigten Lebensbedingungen (Raumklima) finden wir Schimmelpilz oft im Schlafzimmer oder Bad. Ist er jedoch Folge einer Leckage oder Undichtigkeit von Leitungen oder Bauteilen ist der Schimmelpilz an den unterschiedlichsten Orten im Haus oder in der Wohnung zu finden.
Auf Grund unserer messtechnischen Methoden können wir bestimmen:
- ob eine sichtbare und/oder versteckte Schimmelpilzbelastung vorliegt
- welche Ursachen der Schimmelpilzbefall hat
- welche gesundheitlichen Relevanz durch den Schimmelpilz vorliegt
- ob angemessen gelüftet und geheizt wird (Datenlogger)
- ob ein baukonstruktives Problemen vorliegt
- ob die vorhandenen Gerüchen ursächlich mit einem Schimmelpilzbefall zu tun haben
- ob ein holzzerstörender Pilz (z.B. "Echter Hausschwamm") vorliegt
Schimmelpilze und Mikroorganismen sind ein natürlicher Bestandteil unserer Umwelt. Doch in erhöhter Konzentration und bestimmten Artenzusammensetzungen in Wohn- und Arbeitsräumen können sie uns ernsthaft krank machen. Dies bestätigt auch das Bundesumweltamt. Und nicht nur das, Schimmelpilz und andere Mikroorganismen können die Bausubstanz schädigen und damit sinkt der Gebäudewert signifikant. Gerade dann, wenn es sich um holzzerstörende Pilze wie z.B. den Echten Hausschwamm handelt. Mit unserer Messtechnik können wir für Sie feststellen, ob eine versteckte Schimmelpilzquelle vorliegt. Dabei sind wir in der Lage den Schimmelpilzbefund häufig bis auf die Art zu differenzieren. Dies entspricht den Vorgaben des Umweltbundesamt (UBA), der Bundesbehörde, die Richtlinien zur Erfassung und Sanierung von Schimmelpilzschäden im Innenraum festgelegt hat. Daher werden die Ergebnisse unserer Messungen nach den Richtlinien des UBA und des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg (LGA) bewertet. Unsere jahrelange Erfahrung im Bereich der konstruktiven Beschaffenheit von Gebäuden führt uns dann auch zur Lösung der Schimmelpilzursache. Die Messungen finden nach den Richtlinien des VDB (Verein Deutscher Baubiologen e.V.) und in Anlehnung an die VDI (Verband Deutscher Ingenieure e.V.) 4300 Blatt 10 statt.