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Sachverständigenbüro für Innenraumhygiene

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Baubiologie Ruhr
Hollinderbäumer und Churs PartG
Sachverständige für Innenraumhygiene

Dirschauer Str. 10
44789 Bochum

Telefon: 0234. 58 44 276
              0234. 58 74 885
Fax:       0234. 58 44 278

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Energieausweis

ENERGIEAUSWEIS AUSSTELLEN

Bei der Ausstellung von Energieausweisen wird in zwei Typen von Energieausweis unterschieden:

  • Der bedarfsorientierte Energieausweis beinhaltet die Ist-Aufnahme Ihres Hauses. Er orientiert sich an den technischen und konstruktiven Gegebenheiten und spiegelt damit den tatsächlichen Energiebedarf eines Hauses wieder.
  • Der verbrauchsorientierte Energieausweis hingegen legt das individuellen Nutzerverhalten der Bewohner zugrunde, was äußerst schwankend sein kann. Verbinden Sie die Erstellung eines Energieausweises mit der Entwicklung von Sanierungsmaßnahmen und sparen Sie hier den doppelten Aufwand und damit Kosten.

Seit dem 1. Oktober 2008 dürfen Besitzer von kleinen älteren Wohnhäusern, mit höchstens vier Wohnungen, wenn das Haus die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSchVO 1977) nicht erfüllt, keinen verbrauchsorientierten Energieausweis mehr ausstellen lassen. Sie müssen einen Bedarfsausweis ausstellen lassen. Alle anderen Eigentümer von bestehenden Gebäuden dürfen auch weiterhin zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen. Der Energieausweis ist für alle Wohngebäude, spätestens auf Anfrage der potentiellen Mieter oder Käufer, vorzulegen. Ihr Haus wird für potentielle Mieter/Käufer attraktiver wenn der Energieausweis „auf grün steht“!

 

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